Steuerbonus für energetische Sanierungen

Für Privatleute gibt es jetzt einen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren lassen, also in Wärmedämmung, neue Fenster und Türen oder Heizungsanlagen investieren. Den Steuervorteil bekommen sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Sanierung bescheinigt.

Seit Jahresbeginn gibt es für energetische Sanierungen einen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro. Privatpersonen, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren, können 20 Prozent der Kosten inklusive Umsatzsteuer von der Steuer absetzen.

Anders als beim bekannten Steuerbonus auf Handwerksleistungen werden sogar die kompletten Kosten, also Material und Lohn, angerechnet. Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und wird in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Genau wie beim Steuerbonus auf Handwerksleistungen muss ein Fachbetrieb beauftragt werden.

Die 20 Prozent lassen sich auf drei Jahre verteilen

Die 20 Prozent lassen sich auf drei Jahre verteilen: Im Jahr der Sanierung und im Jahr danach sind es sieben Prozent. Im dritten Jahr dann sechs Prozent. Der Staat fördert maximal 200.000 Euro der Sanierungskosten. „Wenn Sie so viel investieren, können Sie über drei Jahre insgesamt 40.000 Euro Steuern sparen“, sagt Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg.

Die steuerliche Förderung gilt für eine energetische Sanierung, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Sie kann bereits mit der Einkommensteuerklärung für 2020 im Jahr 2021 geltend gemacht werden. Laut Gesetz müssen die Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen sein.

„Steuern sparen können Sie nur, wenn Sie selbst in dem Haus wohnen, das Sie sanieren möchten“, erklärt Sorge, „für vermietete oder kostenlos überlassene Wohnungen gibt es keine Steuerersparnis.“

Außerdem muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein.

Energieberatung Zusätzlich können die Kunden auch die Kosten für die energetischen Baubegleitung und Fachplanung absetzen. Passende Berater findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.

Checkliste: Mit diesen Ausgaben lassen sich Steuern sparen!

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, wie der Einbau digitaler (Steuerungs-)Systeme,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, und
  • Beratungsleistungen von „Energieberatern für Wohngebäude“, die diese fachliche Qualifikation nachweisen können.

Rechenbeispiel

Eine Familie will ihr Einfamilienhaus von einem Fachhandwerker dämmen lassen. Das Haus wurde 1978 gebaut und ist somit deutlich über zehn Jahre alt. Die Wärmedämmung kostet 30.000 Euro.

„Für die energetische Sanierung kann man in den ersten beiden Jahren 2.100 Euro und im dritten Jahr 1.800 Euro absetzen, macht zusammen 6.000 Euro Steuerersparnis“, sagt Doreen Sorge.

Was ist der Unterschied zum Steuerbonus auf Handwerksleistungen?

Beim Steuerbonus auf Handwerkerleistungen lassen sich nur die Arbeitskosten berücksichtigen, nicht das Material. Auf Antrag können nur 20 Prozent dieser Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, geltend gemacht werden.

„Mit der neuen Begünstigung können Sie auch Materialkosten absetzen“, sagt die Ecovis-Beraterin, „außerdem sind die Höchstbeträge wesentlich höher.“

Nur Fachunternehmen beauftragen

Was gilt für Mieter? Wer seine gemietete Immobilie sanieren möchte, kann über das Instrument des Steuerbonus auf Handwerksleistungen die Arbeitskosten eines Handwerkers ansetzen.

Eigenheimbesitzer können von beiden Steuervergünstigungen profitieren. „Aber natürlich dürfen sie die Kosten einer Maßnahme nur einmal absetzen.“  Eine doppelte Begünstigung scheidet auch aus, wenn Sie für eine Maßnahme zum Beispiel einen steuerfreien Zuschuss bekommen haben“, sagt die Steuer-Expertin.

Das Finanzamt akzeptiert den Steuerabzug nur, wenn ein Fachunternehmen die Sanierung ausführt. Das Fachunternehmen muss bescheinigen, dass es sich bei der Maßnahme um eine energetische Sanierung laut Gesetz handelt.

Muster für BescheinigungenDas Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gibt es beim BundesfinanzministeriumWer den Steuerabzug für die energetische Gebäudesanierung bekommen will, muss sich unbedingt an die Vorgaben halten.

Checkliste: Diese Fachunternehmen können Sie beauftragen

Zur Ausstellung der Bescheinigung des Fachunternehmens sind Handwerks-Meisterbetriebe oder Handwerksbetriebe mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation berechtigt, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind, also in folgenden Bereichen:

  • Mauer- und Betonbauarbeiten
  • Stukkateurarbeiten
  • Maler- und Lackierungsarbeiten
  • Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
  • Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten
  • Brunnenbauarbeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Sanitär- und Klempnerarbeiten
  • Glasarbeiten
  • Heizungsbau- und -installation
  • Kälteanlagenbau
  • Elektrotechnik- und -installation
  • Metallbau.

Der Auftraggeber muss die Rechnung an die Fachfirma per Überweisung zahlen. Eine Barzahlung scheidet also aus!

Quelle: Ecovis; Bundesfinanzministerium